Landkreis Oberhavel
Fachdienst Wasserwirtschaft
(untere Wasserbehörde)
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Birgit Dähms
Telefon: 03301 601-6021
E-Mail: Birgit.Daehms@oberhavel.de
Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß § 49 WHG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren
2. Anschrift der Baustelle
(Zutreffendes ankreuzen oder entsprechend ausfüllen)
4. Grundstückseigentümer/in
(wenn nicht Antragsteller/in)
Bitte mit den Bauantragsunterlagen bei der Bauordnungsbehörde mit einreichen. (auch bei Beantragung als Nachtrag)
Vorname/gesetzliche Vertretung
Änderung der bestehenden Heizanlage:
7. Angaben zum Heizungsbauer/Elektroinstallateur
8. Angaben zur Erdkollektoranlage
Wärmeentzugsleistung in W/m
Kollektordurchmesser in mm
Gesamtlänge des Kollektors:
höchster Grundwasserstand (HGW)
Verlegetiefe unter Geländeoberkante
9. Wärmeträgermittel/Frostschutzmittel
Wärmeträgermittel/Frostschutzmittel:
Mischungsverhältnis Wärmeträgermittel/Wasser:
(wenn nicht Antragsteller/in)
15. Unterlagen, die mit dem Antrag zwingend einzureichen sind:
- Übersichtskarte im Maßstab circa 1:10.000 bis 1:25.000 (GoogleMaps, Straßenatlas oder Ähnliches)
- Lageplan im Maßstab 1:200 mit eingetragenem Standort der Erdwärmekollektoren
- Baugutachten beziehungsweise vorraussichtliches Schichtenverzeichnis mit eingetragener Lage des höchsten Grundwasserspiegels (HGW)
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Bauherrenvollmacht mit Angabe des Gebührenschuldners, sofern der Antrag nicht durch diesen selbst gestellt wird. Bei einer GbG (beziehungsweise Bauherrengemeinschaft) muss eine natürliche oder juristische Person mit ladungsfähiger Anschrift als Vertreter und Gebührenträger benannt werden.
16. Für die Richtigkeit der Angaben (Stempel, Unterschrift)
Unterschrift Bauherr/in
(bei online eingereichten Formularen nicht notwendig)
Unterschrift Antragsteller/in (sofern nicht mit Bauherr/in identisch)
(bei online eingereichten Formularen nicht notwendig)