Verwendungsnachweis gemäß der Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Bildungsförderung

Das Verwendungsnachweisverfahren hat gegenüber dem Landkreis Oberhavel bis zum 31.03. des nachfolgenden Kalenderjahres oder zwei Monate nach Durchführung der geförderten Maßnahme zu erfolgen.

Der Verwendungsnachweis besteht, soweit der Zuwendungsbescheid nichts anderes bestimmt, aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben.

Die gewährte Zuwendung ist zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden und muss mit den gemachten Angaben übereinstimmen.

Alle Originalbelege verbleiben bei Ihnen und sind zehn Jahre aufzubewahren. Der Landkreis Oberhavel ist berechtigt, diese und weitere Unterlagen, die mit der Verwendung der Zuwendung im Zusammenhang stehen, zur Prüfung anzufordern und die Verwendung der Mittel zu prüfen.

Rechtsstand 12/2025

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