Antrag auf Bereitstellung/Abholung eines Sammelbehälters zur Entsorgung von Pappe/Papier/Kartonagen aus privaten Haushalten

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In keinem Fall erfolgt eine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an beziehungsweise durch Dritte.

Datenschutzbestimmungen

Die Kommune unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Brandenburg (BbgDSG). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Brandenburg eingehalten.

Ausführliche Informationen
Hinweise

Auf Grundlage der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallentsorgungssatzung) § 8 beantragt die anschlusspflichtige Person des nachstehenden Grundstücks (Grundstückseigentümer/in) die Bereitstellung eines Abfallbehälters zur Entsorgung von Pappe/Papier/Kartonagen.

Die PPK-Sammelbehälter werden leihweise zur Verfügung gestellt. Werden keine Angaben zur gewünschten Anzahl und Volumen gemacht, wird von einer Beantragung eines 240 l Behälters ausgegangen.

Diese Behälter sind:

- verlustsicher aufzubewahren und pfleglich zu behandeln,

- ausschließlich für die Sammlung von Pappe/Papier/Kartonagen aus privaten Haushalten zu nutzen,

- entsprechend den Festlegungen der Abfallentsorgungssatzung (§21) sowie den Aufstellhinweisen zur Leerung bereitzustellen.

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Landkreis Oberhavel
Abfallberatung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-3670
Fax: 03301 601 - 80299

E-Mail: Abfallbeseitigung@oberhavel.de