Allgemeines
Im Landkreis Oberhavel regelt die Schülerbeförderungssatzung den Rahmen für die Anspruchsberechtigung auf Beförderung sowie hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen zu den den Schülerinnen und Schülern entstehenden notwendigen Fahrtkosten.
Die Bestellung der Schülerjahreskarte erfolgt vorbehaltlich der Regelungen bei Einführung des 49-Euro-Tickets.
Anspruchsberechtigung
Schülerinnen und Schüler des Landkreises Oberhavel können danach einen Anspruch auf Schülerbeförderung und auf die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten haben. In der Regel müssen dazu die Personenberechtigte/r den Antrag ausfüllen. Volljährige Schülerinnen und Schüler tun dies selbst. Beim Schulbesuch der Klassen 1, 5, 9 sowie bei erstmaliger Antragstellung oder Verlust der VBB-fahrCard ist ein aktuelles Passbild mit den entsprechenden Angaben zur Schülerin oder zum Schüler beizulegen.
Fristen
Um Rechtsnachteile zu vermeiden, ist die Bestellung in der Regel 4 Wochen vor Ablauf eines Schuljahres für das kommende Schuljahr, spätestens am letzten Schultag in der besuchten Schule abzugeben. Geht der Antrag auf Bestellung später ein, ist sicherzustellen, dass der Prüf- und Bearbeitungsvermerk der Schule (Stempel) nachgeholt worden ist und der Antrag zur Bestellung mit Beginn des neuen Schuljahres unverzüglich nachgereicht wird. Er kann auch direkt an die oben genannte Adresse gesandt werden.
Geht der Antrag zur Bestellung nach dem letzten Schultag ein, wird im begründeten Ausnahmefall über den Anspruch auf Schülerbeförderung und die Form der Zuschussgewährung durch den Landkreis Oberhavel entschieden.
Selbstzutragende Kosten (Eigenanteil)
Entsprechend der aktuellen Schülerbeförderungssatzung errechnet sich der Eigenanteil an den Fahrtkosten auf der Grundlage des gültigen Preises für eine 2-Waben-Jahreskarte des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) wie folgt: