Landkreis Oberhavel
Fachbereich Schulangelegenheiten
Fachdienst Bildungsplanung
Schülerbeförderung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg


Merkblatt zur Bestellung einer subventionierten Schülerjahreskarte durch den Landkreis Oberhavel bei der Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG)


Allgemeines
Im Landkreis Oberhavel regelt die Schülerbeförderungssatzung den Rahmen für die Anspruchsberechtigung auf Beförderung sowie hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen zu den den Schülerinnen und Schülern entstehenden notwendigen Fahrtkosten.
Die Bestellung der Schülerjahreskarte erfolgt vorbehaltlich der Regelungen bei Einführung des 49-Euro-Tickets.

Anspruchsberechtigung
Schülerinnen und Schüler des Landkreises Oberhavel können danach einen Anspruch auf Schülerbeförderung und auf die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten haben. In der Regel müssen dazu die Personenberechtigte/r den Antrag ausfüllen. Volljährige Schülerinnen und Schüler tun dies selbst. Beim Schulbesuch der Klassen 1, 5, 9 sowie bei erstmaliger Antragstellung oder Verlust der VBB-fahrCard ist ein aktuelles Passbild mit den entsprechenden Angaben zur Schülerin oder zum Schüler beizulegen.

Fristen
Um Rechtsnachteile zu vermeiden, ist die Bestellung in der Regel 4 Wochen vor Ablauf eines Schuljahres für das kommende Schuljahr, spätestens am letzten Schultag in der besuchten Schule abzugeben. Geht der Antrag auf Bestellung später ein, ist sicherzustellen, dass der Prüf- und Bearbeitungsvermerk der Schule (Stempel) nachgeholt worden ist und der Antrag zur Bestellung mit Beginn des neuen Schuljahres unverzüglich nachgereicht wird. Er kann auch direkt an die oben genannte Adresse gesandt werden.

Geht der Antrag zur Bestellung nach dem letzten Schultag ein, wird im begründeten Ausnahmefall über den Anspruch auf Schülerbeförderung und die Form der Zuschussgewährung durch den Landkreis Oberhavel entschieden.

Selbstzutragende Kosten (Eigenanteil)
Entsprechend der aktuellen Schülerbeförderungssatzung errechnet sich der Eigenanteil an den Fahrtkosten auf der Grundlage des gültigen Preises für eine 2-Waben-Jahreskarte des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) wie folgt:









Klassenstufen
1. Kind
Jahresbeitrag
2. Kind
Jahresbeitrag
Primarstufe                
1.- 6. Klasse
Sekundarstufe I       
7.- 10. Klasse
Sekundarstufe II         
11.- 13. Klasse
35,00 %
60,00 %
65,00 %
122,22 Euro
209,52 Euro
226,98 Euro
17,50 %
30,00 %
32,50 %
  61,11 Euro
104,76 Euro
113,49 Euro
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Rechtsstand 01/2023
Für das dritte schulpflichtige und jedes weitere schulpflichtige Kind werden die notwendigen Jahresfahrtkosten in voller Höhe gewährt.
Verfahren
Von der OVG erhalten Sie eine Bestätigung über die von Ihnen bestellte Schülerjahreskarte, eine Zahlkarte über den entsprechenden Eigenanteil an den Fahrtkosten und - sofern noch nicht vorhanden - eine VBB-fahrCard. Nach der Einzahlung des Eigenanteils wird das bestellte Ticket auf der VBB-fahrCard bei der ersten Fahrt zum Schuljahresbeginn am Verkaufsgerät der OVG-Busse automatisch aktiviert.
Sollten Sie eine private Erweiterung der Schülerjahreskarte gegen Zuzahlung wünschen, wenden Sie sich bitte an die OVG (Telefon 03301 699-341).

Beschriftung Passbild
Bitte beschriften Sie das Passbild mit Namen und Wohnort auf der Rückseite.
Die Schülerjahreskarte in Form der VBB-fahrCard kann erst nach Vorlage des Passbildes ausgegeben werden (siehe oben "Anspruchsberechtigung").

Besondere Lebenssituationen
Beim Erhalt von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII sowie bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die Rechnung der OVG über die Schülerjahreskarte mit dem dort ausgewiesenen Eigenanteil umgehend dem Jobcenter Oberhavel zusammen mit einem Antrag auf Kostenübernahme vorzulegen.













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Rechtsstand 01/2023