Allgemeines
Zur finanziellen Entlastung der Bürger haben Bundestag und Bundesrat mit dem „Entlastungspaket 2022" verschiedene Maßnahmen beschlossen, unter anderem auch das 9-Euro-Ticket. Im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung bedeutet dies die teilweise Erstattung des Eigenanteils für das aktuelle Schuljahr 2021/2022 für die Monate Juni 2022 und Juli 2022.
Für den Monat August 2022 wird eine Berücksichtigung bei der Bearbeitung der Anträge auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023 erfolgen.
Anspruchsberechtigung
Schülerinnen und Schüler des Landkreises Oberhavel, die im Rahmen des Anspruches auf Beförderung oder die Gewährung von Zuschüssen nach der aktuellen Schülerbeförderungssatzung einen Eigenanteil von mehr als 9,00 Euro monatlich gezahlt haben, können danach einen Anspruch auf die teilweise Erstattung des Eigenanteils für die Monate Juni 2022 und Juli 2022 beantragen.
Dies umfasst
- Schülerinnen und Schüler mit einer subventionierten Schülerjahreskarte der OVG
- Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs
In der Regel müssen dazu die Personenberechtigte/r den Antrag ausfüllen. Volljährige Schülerinnen und Schüler tun dies selbst.
Fristen
Die Antragstellung der teilweisen Erstattung für die Monate Juni 2022 und Juli 2022 ist im Zeitraum vom 01.Juni 2022 bis 31.Oktober 2022 möglich.
Verfahren
Die Auszahlung erfolgt ab dem Monat September 2022 wie nachfolgend beschrieben:
- Schülerinnen und Schüler mit einer subventionierten Schülerjahreskarte durch die OVG
- Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs durch den Landkreis Oberhavel.
Besondere Lebenssituationen
Beim Erhalt von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII sowie bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die teilweise Erstattung des Eigenanteils vom Antragsteller umgehend dem Jobcenter Oberhavel anzuzeigen.