Der Landkreis Oberhavel wird zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben tätig. Im Rahmen der Antragsbearbeitung zur Schülerbeförderung ist die Erhebung und Verarbeitung personengebezogener Daten erforderlich. Im Folgenden möchten wir Sie über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren.
Welche Daten werden verarbeitet?
Für die Ausschreibung behinderungsbedingter Beförderung, die Abstimmungen bei Fällen von Hilfe zur Erziehung sowie behinderungsbedingten oder sonstigem Förderbedarf benötigen wir folgende personenbezogene Daten:
· Daten der Schülerin oder des Schülers (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum),
· Daten der Personensorgeberechtigten (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse),
· Daten der Pflegschaft beziehungsweise des zuständigen Jugendsamtes (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Rechtsgrundlage der Hilfen nach dem SGB VIII oder SGB IX),
· Angaben zur Schule und Klassenstufe,
· Angaben zum Schulweg,
· gegebenenfalls ärztliche Stellungnahme/ärztliches Gutachten,
· gegebenenfalls Angaben zum Schwerbehindertenstatus,
· gegebenenfalls Kopie des Zuweisungsbescheides des staatlichen Schulamtes,
· gegebenenfalls Kopie des Protokolls und der Bildungsausschussempfehlung aus der Förderausschusssitzung,
· Bankverbindung der Personensorgeberechtigten oder Bevollmächtigten.
Wer ist der Verantwortliche?
Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Welcher Fachbereich kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel
Fachbereich Schulangelegenheiten
Fachdienst Bildungsplanung
E-Mail: Schuelerspezialbefoerderung@oberhavel.de