Allgemeines
Im Landkreis Oberhavel regelt die Schülerbeförderungssatzung die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im öffentlichen Personennahverkehr sowie zur Gewährung von Zuschüssen des Landkreises für Schülerinnen und Schüler zum Deutschlandticket (Schülerticket Oberhavel).
Anspruchsberechtigung
Schülerinnen und Schüler des Landkreises Oberhavel können danach einen Anspruch auf Schülerbeförderung und auf die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten haben. In der Regel muss dazu ein/e Personensorgeberechtigte/r den Antrag ausfüllen. Volljährige Schülerinnen und Schüler tun dies selbst. Bei der erstmaligen Antragstellung oder Verlust der VBB-fahrCard ist ein aktuelles Passbild mit den entsprechenden Angaben zur Schülerin oder zum Schüler beizulegen. Darüber hinaus sind alle 5 Jahre neue Passbilder zur Aktualisierung der VBB-fahrCard einzureichen.
Beantragung und Dauer
Ein Einstieg in die Laufzeit ist jeweils zum Ersten eines Monats im laufenden Schuljahr möglich; sie endet - unbeachtlich des Datums der Antragstellung - zum 31.07. des laufenden Schuljahres.
Die Beantragung erfolgt für jedes Schuljahr erneut.
Der Antrag sollte möglichst vier Wochen vor dem jeweils gewünschten Leistungsbeginn gestellt werden, um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen.
Eigenanteil
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das Deutschlandticket für einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 9,00 Euro. Dieser ist als Jahresbetrag zu entrichten.
Nachweis des Schulbesuches
Der Schulbesuch ist durch die besuchte Schule auf dem Antragsformular zu bestätigen. Bei einem Schulwechsel zum neuen Schuljahr bedarf es des Nachweises der neu besuchten Schule.
Verfahren
Der vollständig ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Antrag ist durch eine/n Personensorgeberechtigte/n oder die bzw. den volljährige/n Schüler/in eigenverantwortlich per Mail an die OVG zu übermitteln.
Von der OVG erhalten Sie eine Bestätigung über das Deutschlandticket, eine Zahlkarte über den entsprechenden Eigenanteil an den Fahrtkosten und - sofern noch nicht vorhanden - eine VBB-fahrCard. Nach der Einzahlung des Eigenanteils wird das bestellte Ticket auf der VBB-fahrCard bei der ersten Fahrt am Verkaufsgerät der OVG-Busse automatisch aktiviert.