Landkreis Oberhavel
Fachbereich Mobilität und Verkehr
Schülerbeförderung




Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Schülerticket Oberhavel

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Rechtsstand 04/2024
Der Landkreis Oberhavel wird zur Erfüllung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben tätig. Im Rahmen der Antragsbearbeitung zum Schülerticket Oberhavel ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Im Folgenden möchten wir Sie daher über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren.

Welche Daten werden verarbeitet?
Für die Bestellung eines Deutschlandtickets (Schülerticket Oberhavel)  bei der Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG) werden folgende personenbezogene Daten benötigt:
· Daten der Schülerin oder des Schülers (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Passbild)
· Daten einer/eines Personensorgeberechtigten (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer)
· Angaben zur besuchten Schule und Klassenstufe
· Angaben zum Erwerbseinkommen

Wer ist der Verantwortliche?
Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Welcher Fachbereich kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel
Fachbereich Mobilität und Verkehr
Schülerbeförderung
E-Mail: oepnv@oberhavel.de

Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de

Wofür werden Ihre Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Entscheidung über Ihren Antrag auf Schülerbeförderung und des Vollzugs eines festgestellten Anspruchs auf Schülerbeförderung sowie zur Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO und § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes i.V.m. der aktuell geltenden Schülerbeförderungssatzung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Oberhavel.

































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Rechtsstand 04/2024
An wen werden Ihre Daten weitergegeben?
Ihre personenbezogenen Daten werden an die Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH übermittelt.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert und verarbeitet, wie es zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Die Daten werden bis zu 5 Jahre gemäß Aktenordnung des Landkreises gespeichert. Sollten Ihre personenbezogenen Daten zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber informiert.

Welche Rechte haben Sie?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DS-GVO möchten wir Sie ausdrücklich hinweisen. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, können Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragung. Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft die datenverarbeitende Stelle Ihr konkretes Anliegen.

Können Sie eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen?
Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt, können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Moilität und Verkehrt, Schülerbeförderung, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg, zu übermitteln.

Gibt es für Sie eine Beschwerdestelle?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Müssen Sie Ihre Daten angeben und was passiert, wenn Sie dies unterlassen?
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Antragsbearbeitung unerlässlich. Wenn Sie diese Daten nicht oder nicht vollständig bereitstellen, hätte dies zur Folge, dass wir Ihren Anspruch auf Schülerbeförderung beziehungsweise einen Anspruch auf Fahrtkostenzuschüsse nicht  feststellen und nicht berücksichtigen können.

Was ist eine automatisierte Entscheidungsfindung und sind Sie betroffen?
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling genutzt. Bei einer automatisierten Entscheidungsfindung oder auch bei einem Profiling werden Ihre Daten von einem Computerprogramm ausgewertet und es wird ohne Einwirken einer Person ein Sie persönlich betreffendes Ergebnis festgestellt, was in diesem Fall nicht erfolgt.

Wo werden über Sie Informationen eingeholt?
Ihre persönlichen Daten werden mit dem beteiligten Unternehmen ausgetauscht (siehe oben). Notwendige Auskünfte erhalten darüber hinaus nur berechtigte Stellen und die betroffene Person selbst.