Der Umweltschutzpreis soll das Umweltbewusstsein breiter Bevölkerungskreise fördern und dem Naturschutzgedanken größere Beachtung verschaffen. Der Umweltschutzpreis wird durch den Landkreis Oberhavel für herausragende, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete bzw. in außergewöhnlichem Maße dem Schutz von Umwelt und Natur dienende Leistungen im Landkreis Oberhavel verliehen.
Auszeichnungswürdig sind im Landkreis Oberhavel umgesetzte und wirksame Maßnahmen, insbesondere in folgenden Bereichen:
1.) Maßnahmen zum Schutz der Arten und ihrer Lebensräume,
2.) Maßnahmen zur Umweltbildung in Natur und Landschaft,
3.) Minderung von Umweltbeeinträchtigungen wie Verschmutzung der Luft, des Wassers, des Bodens oder der Landschaft sowie Umweltverbesserungen in den Siedlungen, Schaffung von Grünbereichen, Erweiterung der Siedlungsflora, Anlage von Öko- und Naturgärten,
4.) Landschaftspflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes und des Erholungswertes der Landschaft.
Der Landkreis Oberhavel schreibt ab dem Jahr 2011 alle 2 Jahre einen Umweltschutzpreis aus. Der Umweltschutzpreis trägt in Würdigung der Leistungen von Frau Barbara Zürner den Namen „Barbara Zürner Umweltschutzpreis“. Der Umweltschutzpreis wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit bis zu 4.000,-- Euro dotiert. Eine Erhöhung mit Mitteln Dritter ist möglich. Der Preisträger erhält eine Urkunde. Es können weitere Anerkennungsschreiben ausgereicht werden.
Jeder kann Vorschläge einreichen, sich aber nicht selbst bewerben. Der Barbara Zürner Umweltschutzpreis wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. Ausgeschlossen sind Personen und Institutionen, die sich beruflich mit dem Umwelt- und Naturschutz befassen. Der Preis richtet sich ausschließlich an Erwachsene.
Die Einsendung der Wettbewerbsunterlagen erfolgt entweder per Post (Kreisverwaltung Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg mit dem Vermerk Umwelt-Förderpreis), per Online Formular oder per E-Mail (Naturschutz@oberhavel.de, max. 20 MB). Bewerbungsunterlagen können bis zum 30.06. des Jahres der Ausschreibung berücksichtigt werden.