Anlage zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
Betreibererklärung
für Regenwasseranlagen qualifizierter Straßen
Name des Oberflächengewässers:
Vom derzeitigen oder zukünftigen Betreiber
wird erklärt (falls zutreffend):
Hiermit wird bestätigt, dass die Niederschlagswasseranlagen (Regenwasserkanalanlagen, Versickerungseinrichtungen oder Ähnliches):
- der reinen Straßenentwässerung qualifizierter Straßen dienen und
- weder jetzt (im Bestand) noch zu einem späteren Zeitpunkt keine angrenzenden privaten Grundstücke und Dachflächen direkt über vorhandene Anschlüsse und indirekt über Fallrohre, Zufahrten, Dachüberstände und Ähnliches von privaten Grundstücken in die Entwässerungsanlagen der qualifizierten Straßen entwässern.
Die Entwässerungsanlagen werden übertragen an
Ich bin darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass bei Einleitung von auf privaten Grundstücken anfallenden Regenwassers in die Regenentwässerungsanlagen qualifizierter Straßen gemäß Runderlass vom 26.08.2002 (Amtsblatt Brandenburg Nummer 38 vom 24.09.2003) vorrangig die Anzeigepflicht für die Regenentwässerungsanlage nach § 71 Brandenburgisches Wassergesetz zu prüfen ist.
gegebenenfalls Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift
(bei online eingereichten Formularen nicht notwendig)
Betreibererklärung für Regenwasseranlagen qualifizierter Straßen Stand 12/2020
Ansprechpartner:
Christin Koblitz
Telefon: 03301 601-6016
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Christin.Koblitz@oberhavel.de
Tonia Hameister
Telefon: 03301 601-6023
Fax: 03301 601-80227
E-Mail: Tonia.Hameister@oberhavel.de